vzbv verklagt Eon wegen hoher Fernwärmepreise: Gericht findet Preisverstöße, individuelle Klagen nötig

Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagte gegen Eon wegen hoher Fernwärmepreise. Das Gericht bestätigte Preisverstöße, betonte aber gleichzeitig, dass die Ergebnisse regional unterschiedlich sind. Kunden müssen daher individuelle Klagen einreichen, da keine pauschale Lösung möglich ist.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Eon wegen überhöhter Preise für Fernwärme vor Gericht gebracht. Im Zuge dieser rechtlichen Auseinandersetzung gelangte eine wichtige, wenn auch eingeschränkte, gerichtliche Entscheidung an die Öffentlichkeit. Konkret stellte das Hamm höhere Regionalgericht fest, dass bei der Preisgestaltung Verstöße gegen das Kostenorientierungsprinzip vorliegen, was bedeutet, dass die Berechnungsgrundlagen rechtliche Beanmerkungen aufweisen. Das Gericht machte jedoch deutlich, dass die Ergebnisse regional variieren, weshalb keine pauschale Feststellung möglich ist. Folglich müssen die Kunden individuelle Ansprüche geltend machen, um eine Rückerstattung zu erhalten. Ein zentraler Kritikpunkt, der im Verfahren thematisiert wurde, betraf die inkonsistente Anwendung der Preisformeln durch Eon. Kritiker wiesen darauf hin, dass Eon in verschiedenen deutschen Bundesländern unterschiedliche Formeln anwendete, beispielsweise indem es manchmal addierte und manchmal multiplikative Berechnungen vornahm. Bezüglich des weiteren Verlaufs ist mit einer Entscheidung des Gerichts am 12. Oktober zu rechnen.