Justizministerin Hubig plant Änderung des Grundgesetzes Art. 3 zur Aufnahme des Schutzes der sexuellen Identität

Justizministerin Stefanie Hubig plant wesentliche Änderungen am Grundgesetz, um Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität explizit zu verbieten. Darüber hinaus sollen die Kooperation zwischen Sicherheits- und Justizbehörden verbessert sowie das Jugendstrafrecht reformiert werden.
Die Bundesministerin der Justiz, Stefanie Hubig, plant eine umfassende Änderung des Grundgesetzes. Im Zentrum dieser geplanten Reform steht die explizite Verankerung des Schutzes vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität. Die Ministerin erachtet diese Maßnahme als notwendig, insbesondere angesichts jüngster Sicherheitsbedenken, die durch einen islamistischen Terroranschlag in Berlin verdeutlicht wurden. Über diese Änderung hinaus umfasst der Vorschlag weitere wichtige Reformbereiche. Hubig plant zudem Verbesserungen beim Informationsaustausch zwischen den Sicherheits- und Justizbehörden, um die Zusammenarbeit dieser staatlichen Institutionen zu optimieren. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Planungen betrifft das Jugendstrafrecht, wo sie die Verfahren verfeinern und dabei eine stärkere Beachtung des Jugendgerichtsdienstes gewährleisten möchte.