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Gericht ordnet an: Gelsenkirchen muss Taxikosten für drei Pflegekinder übernehmen

Gericht ordnet an: Gelsenkirchen muss Taxikosten für drei Pflegekinder übernehmen

Ein Gericht zwang die Stadt Gelsenkirchen, die täglichen Taxikosten für drei Pflegekinder zu tragen, da der öffentliche Nahverkehr als ungeeignet eingestuft wurde. Die Stadt hatte zunächst andere Lösungen vorgeschlagen, die vom Gericht abgewiesen wurden. Das Gericht kritisierte zudem die anfängliche Ablehnung der Stadt als Ermessensfehler.

Die Stadt Gelsenkirchen wurde von einem Gericht verpflichtet, die täglichen Taxikosten für drei Pflegekinder zu übernehmen, da die Schule der Kinder am 2. September beginnt. Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage der Mobilität der drei Kinder, welche die Stadt anscheinend zunächst nicht ausreichend gewährleisten konnte. Das Gericht entschied schließlich, dass der öffentliche Nahverkehr keine praktikable Alternative für die Kinder sei. Die rechtliche Verpflichtung entstand, weil die Behörde die Umstände nicht adäquat einschätzen konnte. Zuvor hatte die Stadt versucht, die Kostenübernahme auf andere Wege zu lenken; ein erster Vorschlag war die Übernahme des öffentlichen Nahverkehrstickets für eine Begleitperson. Darüber hinaus wurde der Versuch der Stadt, die Kosten auf Integrationshilfebereiche umzulegen, vom Gericht abgewiesen. Das Gericht äußerte sich zudem kritisch zu den anfänglichen Ablehnungen der Stadt und kritisierte insbesondere das anfängliche Vorgehen als Ermessensfehler. Die richterliche Entscheidung unterstreicht damit die Notwendigkeit einer adäquaten und sicheren Transportlösung für die Schüler, deren Schulstart am 2. September bevorsteht.

Quellen

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