Expertenmeinung: Möglicher Konflikt zwischen EU-Recht und Leistungsausschluss für Asylbewerber

Experten sehen einen potenziellen Rechtskonflikt zwischen dem deutschen Asylrecht und dem EU-Recht, da der vollständige Leistungsausschluss für Asylbewerber auf Dublin-Verfahren wartend mit EU-Vorgaben kollidieren könnte. Ein jüngstes Urteil des EuGH sowie die Notwendigkeit eines garantierten Lebensstandards verlangen nach individueller Fallprüfung, was das deutsche pauschale Recht übersteigt.
Experten warnen vor einem möglichen Konflikt zwischen geltendem EU-Recht und den aktuellen Praktiken bezüglich des Leistungsausschlusses für Asylbewerber, die auf Dublin-Verfahren warten. Im Zentrum der Diskussion steht, ob der vollständige Ausschluss von Leistungen für diese Gruppe mit den Vorgaben des EU-Rechts vereinbar ist, insbesondere hinsichtlich der Notwendigkeit einer individuellen Überprüfung eines Mindestlebensstandards.
Konkret wird kritisiert, dass der Leistungsausschluss nach § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 des Asylgesetzes potenziell im Widerspruch zum EU-Recht stehen könnte. Dieser mögliche Konflikt zieht laut Experten auch auf die Bestimmungen der neuen GEAS-Aufnahmerichtlinie. Die rechtliche Grundlage für diese Bedenken wird durch ein jüngstes Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) untermauert, das frühere Kürzungen von Leistungen als mit dem EU-Recht unvereinbar befunden hat. Darüber hinaus wird hervorgehoben, dass das deutsche Recht mit seinem pauschalen Ausschluss aller Leistungen die Bestimmungen der neuen Richtlinie übersteigt, da das EU-Recht grundsätzlich die Aufrechterhaltung eines garantierten Lebensstandards verlangt, was zwingend eine individuelle Fallprüfung erfordert.