Baden-Württemberg führt ab Schuljahr 2027/28 strenges Handyverbot in Schulen ein

Baden-Württemberg führt ab dem Schuljahr 2027/28 ein strenges, schulübergreifendes Verbot von Mobiltelefonen ein, das alle öffentlichen Schulen betrifft. Grundsätzlich ist der Gebrauch während des gesamten Schultages, auch in Pausen, verboten. Es gibt Ausnahmen für Notfälle, gesundheitliche Bedürfnisse, Pausen und außerunterrichtliche Aktivitäten.
Baden-Württemberg plant die Einführung einer umfassenden Regelung, die das Mitführen und Nutzen von Mobiltelefonen an Schulen drastisch einschränkt. Dieses Verbot tritt gemäß den Vorgaben mit Beginn des Schuljahres 2027/28 in Kraft und betrifft alle Schulen im gesamten Bundesland sowie alle Schüler an öffentlichen Schulen. Grundsätzlich ist das Smartphone während des gesamten Schultages verboten, was auch Pausen einschließt. Die Regelung sieht jedoch Ausnahmen vor, insbesondere für Notfälle und spezifische gesundheitliche Bedürfnisse. Weiterhin gibt es Ausnahmen für die Pausenzeit, für Internatsschulen und für außerschulische Veranstaltungen. Trotz des allgemeinen Verbots wird gleichzeitig die Möglichkeit des pädagogischen Einsatzes von Geräten im Unterricht beibehalten.